• D-Arzt-Verfahren

DURCHGANGSARZT-VERFAHREN

Dr. med. Michael Kübler ist von den Trägern der gesetzlichen Unfallversicherung (Berufsgenossenschaften) für das D-Arzt-Verfahren zugelassen. Dies bedeutet, dass wir eine besondere Qualifikation in der fachchirurgischen und besonderen unfallmedizinischen Versorgung besitzen, so dass eine schnelle und sachgemäße Heilbehandlung der am Arbeitsplatz und auf dem Weg von und zur Arbeit Verunfallten sowie sämtliche Unfälle von Schülern und Kindergartenkindern gewährleistet ist. Die Zulassung umfaßt sowohl die allgemeine als auch die besondere Heilbehandlung.

Die Vorstellung beim Durchgangsarzt erfolgt dabei auf verschiedenen Wegen:

  • Durch den Verletzten selbst (häufigster Fall)
  • Durch die Unternehmen oder Schulen bzw. Kindergärten
  • Durch die Hausärzte, falls der Verletzte arbeitsunfähig oder voraussichtlich länger als eine Woche behandlungsbedürftig ist
  • In seltenen Fällen durch die Krankenkassen oder den Versicherungsträgern selbst

Zudem führen wir sämtliche Begutachtungen für die gesetzlichen Unfallversicherungen durch. Diese werden durch die zuständige Berufsgenossenschaft angefordert - seltener auch durch den Unfallverletzten eingeleitet - und sind in der Regel innerhalb von 3 Wochen durchzuführen.