IGEL-LEISTUNGEN

Sie als Versicherte(r) und wir als Vertragsärzte der gesetzlichen Krankenversicherungen unterliegen dem sozialgesetzlichen Wirtschaftlichkeitsgebot:

§12 Absatz 1 SGB V - Wirtschaftlichkeitsgebot:

"Die Leistungen müssen ausreichend, zweckmäßig und wirtschaftlich sein; sie dürfen das Maß des Notwendigen nicht überschreiten. Leistungen, die nicht notwendig oder unwirtschaftlich sind, können Versicherte nicht beanspruchen, dürfen die Leistungserbringer nicht bewirken und darf die Krankenkasse nicht bewilligen."

Leistungen, für die keine Leistungspflicht der Krankenkassen besteht, dürfen nicht auf Krankenversichertenkarte oder Überweisung abgerechnet werden. Dies gilt unter anderem für Leistungen, die nach der Entscheidung des Bundesausschusses für Ärzte und Krankenkassen nach §92 SGB von der Leistungspflicht der gesetzlichen Krankenkassen ausgeschlossen wurden. Sie können nur im Rahmen einer Privatbehandlung erbracht werden und müssen Ihnen privat in Rechnung gestellt werden. Eine Kostenerstattung - auch teilweise - durch die gesetzlichen Krankenkassen kann nicht erfolgen. Selbstverständlich erhalten Sie von uns vor der Behandlung einen kostenlosen und unverbindlichen Kostenvoranschlag.

In unserer Praxis werden u.a. folgende IGeL-Leistungen angeboten:

  • Excision von gutartigen, störenden Hauttumoren und unter der Haut liegender Tumoren
  • Faltenunterspritzung und Volumenauffüllung mit Hyaluronsäure
  • Faltentherapie mittels Botulinum-A
  • Entfernung von Piercings
  • Narbenkorrekturen
  • Behandlung von "gespaltenen Ohrläppchen" nach herausgerissenen Ohrringen
  • Fachärztliche Atteste auf Wunsch des Patienten
  • Begutachtungen für private Unfallversicherungen und auf Wunsch des Patienten