Konservative Arthrosetherapie

Was ist Arthrose?

Unter Arthrose versteht man den Verschleiß von Gelenkknorpel. Der Knorpel dient dem Gelenk als Stoßdämpfer. Dieser unterliegt einem natürlichen Verschleißprozess. Im Extremfall ist die Knorpelschicht vollständig aufgebraucht und es “reibt” Knochen auf Knochen. Man unterscheidet zwischen primärer Arthrose ohne erkennbare Ursache und der sog. sekundären Arthrose, z.B. als Folge einer Verletzung mit Gelenkbeteiligung. Bei der Arthrose handelt es sich um eine degenerative Gelenkerkrankung. Prinzipiell können alle Gelenke betroffen sein, am häufigsten findet sich eine Arthrose am Hüftgelenk (Coxarthrose), am Kniegelenk (Gonarthrose) sowie an den Fingergelenken. Arthrose ist eines der häufigsten orthopädischen Krankheitsbilder. Ab dem 65. Lebensjahr steigt die Arthrosehäufigkeit deutlich an und es sind dann ca. die Hälfte aller Frauen sowie ein Drittel aller Männer davon betroffen.

Symptome

Erstes Anzeichen einer Arthrose ist häufig ein morgendlicher Anlaufschmerz sowie Schmerzen nach längerem Sitzen. Gelenkschmerzen bei Belastung sowie Gelenkschwellungen kommen im weiteren Verlauf hinzu, können aber auch schon von Beginn an vorhanden sein. Im fortgeschrittenem Stadium klagen die Betroffenen auch vermehrt über Ruhe- und Ermüdungsschmerzen (z.B. bei längerem Stehen), die maximale schmerzarme Gehstrecke ist dann reduziert. Außerdem zeigen die Gelenke eine zunehmende Bewegungseinschränkungen (z.B. Schwierigkeiten beim Socken oder T-Shirt anziehen) sowie ein typisches Reiben bei Bewegung (sog. Krepitation).

Ursachen

Der Gelenkverschleiß hat verschiedene Ursachen, meistens handelt es sich um eine Kombination mehrerer Faktoren (multifaktoriell). Neben Übergewicht und Fehlstellungen (z.B. X-/O-Beine) spielen genetische Faktoren sowie die berufliche Belastungen der Gelenke eine wichtige Rolle bei der Arthroseentstehung. Seltenere Ursachen sind Gelenkentzündungen wie rheumatoide Arthritis oder Gicht, was dann zu den sekundären Arthroseformen zählt. Sowohl Bewegungsmangel als auch gelenkbelastende Sportarten sind ebenfalls an der Arthroseentstehung beteiligt.

Diagnostik

Anamneseerhebung, körperliche Untersuchung sowie zusätzliche bildgebende Verfahren wie die Röntgenuntersuchung sind die Hauptpfeiler der Primärdiagnostik. Letztere gibt auch Aufschluß über die Ausprägung der Arthrose durch Darstellung des Gelenkspaltes und typischer Veränderungen im Bereich des Gelenkes (s. Röntenaufnahmen unten). Zusätzliche Untersuchungen wie MRT oder Labor sind speziellen Fragestellungen vorbehalten und bei klaren Arthrosezeichen im Röntgenbild und entsprechender klinischer Beschwerdesymptomatik in der Regel nicht notwendig. Andere Ursachen sind ggf. als Auslöser der Beschwerden vor der endgültigen Diagnosestellung auszuschließen.

Radiologischer Normalbefund eines Kniegelenkes

Kniegelenk mit innenseitiger (sog. medialer) Arthrose

Arthrotisch vollständig zerstörtes Kniegelenk (sog. Pangonarthrose)

Therapie

Arthrose ist zum jetzigen Zeitpunkt nicht heilbar und in der Regel fortschreitend. Die Therapie ist daher zunächst symptomatisch und richtet sich neben dem Stadium insbesondere nach dem Leidensdruck und den spezifischen Wünschen des Patienten bzw. der Patientin. Anfangs stehen neben vorbeugenden Maßnahmen wie Gewichtsreduktion (Primärprävention) vor allem die Bewegungstherapie im Vordergrund. Bei unzureichendem Effekt werden zusätzlich Schmerzmittel (z.B. “entzündungshemmende” Medikamente wie Ibuprofen, sog. NSAR) verordnet. Die Schmerztherapie kann im Verlauf ggf. optimiert und um weitere Schmerzmittel erweitert werden. Auch kann bei akuten Schmerzen Kortison direkt in das betroffene Gelenk injiziert werden und die Schmerzen zumindest temporär deutlich verbessern. Zusätzlich stehen eine Vielzahl an Hilfmitteln wie Bandagen zur Verfügung. Die Röntgenreizbestrahlung komplettiert das Spektrum an nicht-operativen Maßnahmen.

Führen konservative Maßnahmen nicht zum gewünschten Erfolg sind ggf. operative Maßnahmen angezeigt. Das Spektrum umfasst bei jüngeren Patienten – sofern eine Achsfehlstellung vorliegt – auch die sog. Umstellungsosteotomie (Achsumstellung) um die Arthroseentstehung zu verlangsamen. Bestenfalls kann hiermit viele Jahre das Fortschreiten der Arthrose hinausgezögert werden. Ultima ratio stehen gelenkersetzende Operationen (“künstliches Gelenk”) mit Teil- bzw. Vollprothesen zu Verfügung. Aktuelle Studien stellen die mancherorts noch durchgeführte Spiegelung des Gelenkes (Arthroskopie) als sinnvolle Therapieoption der Arthrose in Frage.

Prinzipiell ist die Therapie der Arthrose sehr individuell und muss auf die persönlichen Wünsche und Bedürfnisse des Patienten angepasst werden. Daher erarbeiten wir mit jedem Patienten ein persönliches Behandlungskonzept, was im weiteren Behandlungsverlauf auch immer wieder angepasst werden kann.

Vorbeugende Maßnahmen

Durch geeignete Maßnahmen kann das Fortschreiten der Arthrose positiv beeinflusst werden:

Die berufliche Exposition spielt bei der Arthroseentstehung ebenfalls eine wichtige Rolle, kann naturgemäß jedoch meist nur bedingt beeinflusst werden. Bei einigen Berufen handelt es sich z.B. bei der Kniegelenksarthrose um eine anerkannte Berufskrankheit (z.B. Fliesenleger), wobei zur Anerkennung einige Voraussetzungen gegeben sein müsen (z.B. Anzahl der Berufsjahre) und immer Einzelfallentscheidungen der Berufsgenossenschaften sind. Wenn die Möglichkeit bestehen sind natürlich auch Umschulungsmaßnahmen möglich bzw. ratsam.

Hyaluronsäuretherapie

Durch Injektion von Hyaluronsäure in das betroffene Gelenk können Schmerzen v.a. in früheren Stadien der Arthrose (Stadium 2) bei vielen Patienten auch langfristig positiv beeinflusst werden. Die Belastbarkeit bessert sich und die schmerzfreie/-arme Gehstrecke nimmt zu. Die klassische Indikation für die Hyaluronsäureinjektion ist die Kniegelenksarthrose (Gonarthrose), auch wenn eine Injektion von Hyaluronsäure prinzipiell in jedes andere Gelenk ebenfalls möglich ist. Wir haben aber auch bezüglich der Wirksamkeit sehr gute Erfahrungen in der Schmerzreduktion bei fortgeschrittenen Stadien der Gonarthrose und führen diese nahezu täglich in unserer Praxis durch.

Wirkweise

Die Gelenkschleimhaut eines entzündeten Gelenks produziert nur noch wenig von der stark hyaluronsäurehaltigen Gelenkflüssigkeit (Synovia). Da diese als “Schmiermittel” dient nimmt die Reibung zwischen den beiden Gelenkpartnern zu, was in zunehmenden Schmerzen resultiert.
Die Injektion von Hyaluronsäure verbessert also die “Schmierung” des Gelenkes und verbessert die „Soßdämpferwirkung“ der Gelenkflüssigkeit wodurch die Reibung verringert und die Schmerzen teilweise erheblich verbessert werden können. In meiner Praxis kommt hierzu das Präparat Ostenil® zum Einsatz.

Durchführung der Behandlung

Die Hyaluronsäure wird in das betroffene Gelenk injiziert, im Falle der Injektion in ein Hüftgelenk geschieht dies unter sonographischer Kontrolle. Die Injektion erfolgt dabei unter strengsten sterilen Bedingungen um einen Gelenkinfekt bestmöglich zu vermeiden. Prinzipiell ist dies eine mögliche wenn auch extrem seltene Komplikation. Bisher ist dies in meiner Praxis erfreulicherweise noch nicht aufgetreten.

Vor der Hyaluronsäureinjektion kann auch eine Kortinson-Injektion erfolgen. Sollte sich hierbei keine wesentliche Besserung zeigen ist die Wahrscheinlichkeit des Ansprechens der Hyaluronsäure meiner persönlichen Erfahrung nach eher gering. Da Kortison prinzipiell auch eine schädigende Wirkung auf den Gelenkknorpel zeigt ist dies nicht obligat und v.a. bereits bei dtl. fortgeschrittener Arthrose angeraten.

Die gesamte Behandlungsserie mit Hyaluronsäure umfasst 3-5 Injektionen im Abstand von jeweils einer Woche.

Erfolgsaussichten

Ein Behandlungserfolg kann naturgemäß nicht garantiert werden. Die Studienlage ist bezüglich der Wirksamkeit der Hyaluronsäureinjektion widersprüchlich, “harte” Studien, welche eine Wirksamkeit beweisen, gibt es bislang nicht. Allerdings ist meine persönliche Erfahrung und die Erfahrung von Kollegen (z.B. auf Kongressen), dass die meisten Patienten sehr positiv auf die Behandlung ansprechen. Der Anteil an Patienten, bei welchen die Behandlung keine Wirkung zeigt, ist in meiner Praxis sehr gering.

Behandlungskosten

Bei der Hyaluronsäuretherapie handelt es sich um eine privatärztliche Leistung. Die Kosten werden von den gesetzlichen Krankenkassen zum momentanen Zeitpunkt nicht übernommen und müssen daher vom Patienten selbst getragen werden. Die Abrechnung erfolgt nach der Gebührenordnung für Ärzte und beträgt für eine Serie (5 Injektion in im Abstand von 1 Woche) ca. 250 Euro.

Im Rahmen der Behandlung von Arbeitsunfällen mit sekundärer Arthrose übernehmen die Berufsgenossenschaften auch im Rahmen von Einzelfallentscheidungen die Behandlungskosten.

Gemäß dem Heilmittelwerbegesetz weisen wir darauf hin, dass es gegenwärtig in der Schulmedizin umstritten ist, ob die Wirksamkeit der Hyaluronsäure-Therapie hinreichend wissenschaftlich gesichert ist. Die vorhandenen Studien sind bezüglich der Wirksamkeit widersprüchlich. Da jeder Mensch anders ist, kann in der Medizin der Erfolg einer Methode naturgemäß nicht garantiert werden. Benennung und Aussagen zu Behandlungsmöglichkeiten, Anwendungsgebieten, Wirksamkeit und Verträglichkeit beruhen auf den Erfahrungen in der Anwendung der Therapie mittels Hyaluronsäure-Injektion und deren Patienten und sind kein Versprechen einer Linderung oder Verbesserung. Die Therapie erfolgt immer auf persönlichen Wunsch des Patienten nach umfassender Aufklärung – auch über alternative Behandlungsmöglichkeiten – als kostenpflichtige Selbstzahlerleistung. Gesetzliche und private Kostenträger sind nicht zur Erstattung verpflichtet. Die aktuelle AWMF-Leitlinie “Gonarthrose” der Deutschen Gesellschaft für Orthopädie und Unfallchirurgie e.V. können Sie hier herunterladen (Stand: 7/2024)

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