Das Durchgangsarztverfahren

In Deutschland ereignen sich jährlich ca. 700.000 Arbeits- sowie ca. 1.000.000 Schulunfälle. Hinzu kommen ca. 260.000 Wegeunfälle, das heißt Unfälle auf dem Hin- bzw. Rückweg zur Arbeit bzw. zur Bildungseinrichtung. (Stand 2024)

Für die Behandlung dieser verunfallten Patientinnen und Patienten sind in Deutschland die sogenannten Durchgangsärzte – kurz D-Ärzte – zuständig. Dies sind i.d.R. Fachärzte/Fachärztinnen für Chirurgie, Orthopädie und Unfallchirurgie mit Zusatzqualifikationen um eine einheitliche Behandlung auf höchstem Niveau sicherzustellen. In Deutschland gibt es gut 2.700 niedergelassene und von der DGUV zugelassene D-Ärzte, über die Jahre mit sinkender Tendenz. Die Träger der gesetzlichen Unfallversicherung nennt man Berufsgenossenschaften. Diese übernehmen auch die notwendigen Behandlungskosten.

Regelmäßige und strenge Fortbildungspflichten stellen sicher, dass die Durchgangsärzte auf akuellem Stand bezüglich des D-Arztverfahrens sowie der Behandlung bleiben. Desweiteren müssen die Praxen spezielle personelle und räumliche Anforderungen erfüllen (z.B. Röntgengerät, Sonographiegerät, OP-Räume).

Bei der Erstvorstellung entscheidet der konsultierte D-Arzt über das Vorliegen eines Arbeits-, Schul- bzw. Wegeunfalls und erstattet dann eine einheitliche und standardisierte Meldung an die zuständige Berufsgenossenschaft, den sog. Durchgangsarztbericht.

Nach der Primärversorgung, welche auch extern z.B. in einer Klinik oder bei einem anderen D-Arzt stattfinden kann, ist der weiterbehandelnde D-Arzt für die weitere Steuerung des Heilverfahrens zuständig. Er entscheidet über die Notwendigkeit der Rezeptierung von Heil- und Hilfsmitteln, führt regelmäßige Kontrolluntersuchungen durch und erstattet der zuständigen Berufsgenossenschaft regelmäßig Berichte, die sog. Verlaufsberichte. Der D-Arzt ist auch für die Verordnung ambulanter (EAP) oder stationärer (BGSW) Rehamaßnahmen zuständig und leitet ggf. weiterführende Diagnostik (z.B. MRT, CT) oder Konsiliaruntersuchungen durch spezialisierte Fachärzte (z.B. Neurologe, Hand- und Fußchirurg, HNO-Arzt) ein. Zuletzt sind die D-Ärzte auch für die Koordination von Wiedereingliederungsmaßnahmen zuständig, um eine  rasche Rückkehr zur Arbeit zu ermöglichen. Hier stehen bei schwereren Fällen auch spezielle Ansprechpartner auf Seiten der BG, sog. Reha-Manager, zur Verfügung. Diese begleiten den Patienten auch in die BG-Sprechstunde und sind im Austausch mit dem Arbeitgeber um ein optimales Konzept bezüglich der Rückkehr zur Arbeitsstelle zu erarbeiten.

Desweiteren sind die Durchgangsärzte auch für die Begutachtung von Arbeits-, Schul- und Wegeunfällen zuständig. Die Gutachten werden i.d.R. von der zuständigen Berufsgenossenschaft angefordert.

Auch ich bin von den Trägern der gesetzlichen Unfallversicherung für das D-Arzt-Verfahren zugelassen und verfüge somit über die notwendigen unfallchirurgischen und bürokratischen Fachkenntnisse, so dass die schnelle und sachgemäße Heilbehandlung in meiner Praxis gewährleistet ist. Meine (orts- und personengebundene) Zulassung umfasst sowohl die sog. allgemeine als auch die besondere Heilbehandlung. Ich führe auch in meiner Praxis regelmäßige Begutachtungen von eigenen und externen Patientinnen und Patienten durch und habe diesbezüglich mittlerweile viel Erfahrung.

Die Vorstellung beim Durchgangsarzt erfolgt auf verschiedenen Wegen:

Für die Behandlung von Arbeits-, Schul- und Wegeunfällen sind in Deutschland spezielle Fachärzte/Fachärztinnen mit Zusatzqualifikation zuständig, die sog. Durchgangsärzte. Hausärzte dürfen nur in sehr begrenztem Umfang diese Art von Unfälle behandeln. Wir empfehlen Ihnen daher bei Vorliegen eines entsprechenden Unfalls gleich einen Durchgangsarzt aufzusuchen. Dieser verfügt über die notwendige medizinische und bürokratische Expertise und besitzt die volle Zulassung zur Erstversorgung und Steuerung des weiteren Heilverfahrens.

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Dr. med. Hubert Walz

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