• Offene Sprechstunde

Im Rahmen des TSVG (Terminservice- und Versorgungsgesetz) sind wir verpflichtet, ab/seit dem 1.9.2019 mindestens 5 "offene Sprechstunden" für Kassenpatienten anzubieten. Das bedeutet, dass gesetzlich Versicherte während dieser Zeiten ohne Facharztüberweisung und ohne Termin meine Praxis aufsuchen können.

Da die Anzahl der Sprechstunden nunmal endlich sind und die 5 "offenen Sprechstunden" nicht zusätzlich zu unserer Terminsprechstunde angeboten werden können, wird unsere Terminsprechstunde um diese 5 Stunden reduziert.

Bei mir haben akute sowie dringliche Verletzungen und Erkrankungen (nicht das subjektive Befinden des Patienten ist hier entscheidend, sondern die medizinische Dringlichkeit!) bisher immer sofort oder zeitnah einen Termin bekommen. Ich gehe daher davon aus, dass wir unsere bisherige Praxis fortsetzen können und Behandlungen in der "offenen Sprechstunde" die Ausnahme bleiben. Akute und dringliche Leiden werden wir - sofern die "offene Sprechstunde" (s.u.) nicht mißbraucht wird - weiterhin unabhängig davon behandeln.

Unsere offenen Sprechstunden sind

Montag
7:30 - 9:00 Uhr sowie 14:30 - 15:30 Uhr

Donnerstag
7:30 - 9:00 Uhr sowie 14:30 - 15:30 Uhr

Sollte die "offene Sprechstunde" für länger bestehende Leiden seitens der Patienten mißbraucht werden (dafür ist die offene Sprechstunde lt. Bundesministerium für Gesundheit [Quelle: Offizielle Facebook-Seite] nicht gedacht!), wird dies für unsere Praxisorganisation - respektive für unsere Patienten - gravierende negative Auswirkungen haben:

Die Versorgung in der "offene Sprechstunde" ist eine Akutversorgung und unterscheidet sich grundlegend von der Behandlung bei vereinbarten Terminen: Im Rahmen der "offenen Sprechstunde" wird eine akut zu behandelnde Erkrankung / Verletzung ausgeschlossen und dann mit dem Patient ein Folgetermin in unserer Terminsprechstunde vereinbart. Es wird - medizinische Notfälle natürlich ausgenommen - im Rahmen der Akutversorgung insbesondere keine weiterführende Diagnostik (z.B. MRT) eingeleitet, keine Physiotherapie rezeptiert und keine Hilfsmittel (wie Bandagen) verordnet. Dies bleibt auch zukünftig - nicht zuletzt aus Budgetgründen - unserer Terminsprechstunde vorbehalten!

Sollte der Praxisbetrieb durch die "offene Sprechstunde" nicht oder nur geringfügig beeinträchtigt sein, kann die Terminsprechstunde unverändert fortgesetzt werden. Dies kommt unter dem Strich sowohl uns als auch den Patienten zu Gute.

Bei starker Inanspruchnahme der "offenen Sprechstunde" bin ich gezwungen, mein Behandlungssprektum mittelfristig zu reduzieren, um die von der Terminsprechstunde wegfallenden 5 Stunden zu kompensieren. Zunächst werden wir - falls dieser Fall eintreffen sollte - die Behandlung von allgemeinchirurgischen Krankheitsbildern, welche im engeren Sinne sowieso fachfremd sind, vollständig einstellen! Danach werden wir uns - aufgrund der höheren Behandlungsdringlichkeit - auf die Unfallchirurgie konzentrieren. Das bedeutet, dass die Wartezeit auf einen Termin bei orthopädischen Leiden zukünftig stark ansteigen wird und bei allgemeinchirurgischen Krankheitsbildern auf die chirurgischen Kollegen verwiesen wird!

Bereits jetzt sind wir mind. 3 Wochen vor Quartalsende mit unserem Budget (wörtlich: anerkannte Patientenzahl) am Limit. Bei Überschreitung dieses Limits müsste ich umsonst behandeln (die laufenden Kosten bleiben natürlich bestehen), was betriebswirtschaftlich nicht möglich und schlicht und ergreifend auch nicht einzusehen ist! Desweiteren drohen hohe Regresse seitens der Krankenkassen für "zu viel" Heilmittelverordnungen und Arzneimittel oder sogar Strafverfahren wegen Verdacht auf Abrechnungsbetrug (sog. Plausibilitäsprüfung). Sollte die "offene Sprechstunde" entgegen meiner Hoffnung zu einer Erhöhung der Patientenzahl führen, wird die Praxis zukünftig gezwungenermaßen öfters geschlossen bleiben, um den genannten Sanktionen vorzubeugen.